Allgemeine Reisebedingungen

Sehr geehrter Reisegast,

wir freuen uns, Sie als Kunden bei Business Travel24 begrüßen zu dürfen und bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Bitte schenken Sie diesen

Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften gem. zypriotischem Recht i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU oder gem. deutschem Recht der §§ 651 a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre Vorgangsnummer an.


1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen kann, bieten Sie Business Travel24 den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.

1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) von Business Travel24 zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Business Travel24 Ihnen eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. Hierzu ist Business Travel24 nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Business Travel24 vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Business Travel24 vor, an das Business Travel24 für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist Business Travel24 die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

1.3 Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.4 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Business Travel24 nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die von Business Travel24 vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.5 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von Business Travel24 gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bieten Sie Business Travel24 den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend Ihrer Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Business Travel24 bei Ihnen zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung bedarf. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.


2. Bezahlung

2.1 Business Travel24 und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen gem. zypriotischen Recht i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9. genannten Grund abgesagt werden kann. Die Kosten für eine über uns abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.

2.2 Leisten Sie die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Business Travel24 berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß den Ziffern 5.2 bis 5.5 zu belasten.

2.3 Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach vollständigem Zahlungseingang, jedoch frühestens 21 Tage vor Anreise, per Post an die in der Buchung angegebene Adresse übersandt. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht bis spätestens fünf Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, setzten Sie sich bitte unverzüglich mit Business Travel24 in Verbindung. In diesen Fällen wird Business Travel24, die vollständige Bezahlung vorausgesetzt, die Reiseunterlagen sofort zusenden oder bei Flugreisen am Flughafenschalter gegen eindeutigen Zahlungsnachweis oder Barzahlung am Abflugtag aushändigen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

2.4 Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, ist Business Travel24 berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt von € 23,- je Vorgang zu erheben.

2.5 Bei Zahlungen mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung von Ihrem Konto zu den Fälligkeitszeitpunkten gemäß Ziff. 2.1 soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Zahlung mit Kreditkarte fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1 % des Reisepreises, aufgerundet auf ganze Euro, an.

2.6 Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung oder Protest zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, ist Business Travel24 berechtigt, hierfür ein Bearbeitungsentgelt von € 15,- zu erheben.

2.7 Leisten Sie die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Business Travel24 berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Business Travel24 kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 5.2 bis 5.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, ist Business Travel24 berechtigt, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 15,- zu erheben.

2.8 Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.


3. Leistungsänderungen

3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Business Travel24 nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3 Business Travel24 ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.4 Business Travel24 weist darauf hin, dass insbesondere im Charterflugbereich Änderungen der Abflugzeit, Verspätungen sowie Änderungen der Streckenführung nicht immer vermieden werden können. Über die Änderungen der Abflugzeiten des Hinfluges wird Business Travel24 Sie rechtzeitig informieren. Ansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261 / 2004 gegen den ausführenden Luftfrachtführer bleiben unberührt. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Für Nachteile, die durch Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, haftet Business Travel24 nicht.

3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Business Travel24 in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Business Travel24 über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.


4. Preiserhöhung

4.1 Business Travel24 behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

4.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Business Travel24 nicht vorhersehbar waren.

4.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Business Travel24 den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Business Travel24 vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Business Travel24 vom Reisenden verlangen.

4.4 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Business Travel24 erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.5 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Business Travel24 verteuert hat.

4.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Business Travel24 den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Business Travel24 in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von Business Travel24 über die Preiserhöhung gegenüber Business Travel24 geltend zu machen.



5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Stornokosten

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Business Travel24 (Anschrift siehe unten nach Ziffer 20). Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, so verliert Business Travel24 den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Business Travel24, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3 Business Travel24 hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
a) Flugpauschalreisen mit Charterfluggesellschaften, PKW-Reisen, Busreisen, Nur-Hotel, Transfer:
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
• ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
• ab 14. bis 10. Tag vor Reiseantritt 55 %
• ab 9. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
• ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 90 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.


b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften, Nur-Flugtickets, Dynamische Paketierung, Schiffsreisen (ohne Nilkreuzfahrten):
• bis zum 120. Tag vor Reiseantritt 25 %
• ab 119. bis 60. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
• ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt 90 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

5.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, Business Travel24 nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

5.5 Business Travel24 behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Business Travel24 nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Business Travel24 verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß zypriotischem Recht i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU oder gem. deutschem Recht § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.


6. Umbuchung, Ersatzperson

6.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche des Reisenden können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß den Ziffern 5.2 bis 5.5 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

6.2 Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Business Travel24 ist berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 50,- pro Person. Business Travel24 kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Business Travel24 als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Reiseversicherungen
Business Travel24 empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie auf unseren Internet-Seiten oder erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.




8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Business Travel24 wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

9.1 Business Travel24 kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 28 Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reisenden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Business Travel24 unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

9.2 Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Business Travel24 in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Business Travel24 dieser gegenüber geltend zu machen.

9.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.


10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Business Travel24 kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Business Travel24 nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Business Travel24, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen von höherer Gewalt verweisen wir auf zypriotisches Recht i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU bzw. deutsches Recht gem. § 651 j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651 e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“



12. Mitwirkungspflichten des Reisenden

12.1 Mängelanzeige
Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, Business Travel24 einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Business Travel24 an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

12.2 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels nach zypriotischem Recht i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU oder der gem. deutschem Recht in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, Business Travel24 erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie Business Travel24 zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Business Travel24 verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonders, Business Travel24 erkennbares Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.


13. Gepäckbeförderung
Im Rahmen der Flugreisen wird pro Gast ein Gepäckstück mit einem Gewicht von max. 20 kg befördert. Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungenen des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Einzelheiten kann der Reisende bei dem jeweiligen vertraglichen Luftfrachtführer erfragen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Business Travel24 dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.


14. Beschränkung der Haftung

14.1 Die vertragliche Haftung von Business Travel24 für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Business Travel24 für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

14.2 Business Travel24 haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Business Travel24 sind. Business Travel24 haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Business Travel24 ursächlich geworden ist.


15. Ausschlussfristen für Ansprüche

15.1 Ansprüche nach zypriotischem Recht i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU oder gem. deutschen Recht nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber Business Travel24 unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen.

15.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

15.3 Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

15.4 Die Frist aus 15.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 13, wenn Gewährleistungsrechte gem. zypriotischem Recht i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU oder nach deutschem Recht aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.


16. Verjährung

16.1 Ansprüche des Reisenden nach zypriotischem Recht i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU oder gem. deutschem Recht aus den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Business Travel24 oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Business Travel24 oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Business Travel24 beruhen.

16.2 Alle übrigen Ansprüche nach zypriotischem Recht i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU oder deutschem Recht nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

16.3 Die Verjährung nach Ziffer 16.1 und 16.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

16.4 Schweben zwischen dem Reisenden und Business Travel24 Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Business Travel24 die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


17. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

17.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Business Travel24, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

17.2 Steht / stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Business Travel24 verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Business Travel24 weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, werden wir Sie darüber informieren.

17.3 Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Business Travel24 Sie unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

17.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von Business Travel24 oder direkt über http://ec.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen von Business Travel24 einzusehen.


18. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

18.1 Business Travel24 wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

18.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Business Travel24 nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

18.3 Business Travel24 haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Business Travel24 eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


19. Gerichtsstandvereinbarung
Für Klagen von Business Travel24 gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Business Travel24 vereinbart.


20. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

20.1 Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den zypriotischen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an Business Travel24 Ltd., Shop416 Georgiou A Potamos, CY-4075 Limassol widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird Business Travel24 die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich Kataloge unverzüglich einstellen und/oder genannte Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben.

20.2 Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/Prospekte verlieren unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

20.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Business Travel24 zur Anfechtung des Reisevertrages.

20.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.


Stand: 01.August 2013


Business Travel24

Steliou Mauromati 1
CY - 3032 Limassol
Telefon: +357 - 2500 11 40
Telefax: +357 - 2500 11 77
E-Mail: office@business-travel24.com

 

Registration: HE 340072 Nicosia
E-Mail: office@business-travel24.com , Homepage: www.business-travel24.com

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