Sehr geehrter Reisegast,
wir freuen uns, Sie als Kunden bei Business Travel24 begrüßen
zu dürfen und bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Bitte schenken Sie
diesen
Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen
an. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften gem. zypriotischem Recht
i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie
2011/83EU oder gem. deutschem Recht der §§ 651 a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
sowie die §§ 4 – 11 BGB-
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich,
telefonisch, schriftlich, per E-
1.3
Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung
vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.4 Reisevermittler (z. B.
Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von
Business Travel24 nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben
oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern,
über die von Business Travel24 vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder
im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.5 Bei Buchungen im elektronischen
Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Ihnen wird der
Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Ihnen steht
zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars
eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c)
Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d)
Soweit der Vertragstext von Business Travel24 gespeichert wird, werden Sie darüber
und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit
Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bieten Sie
Business Travel24 den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Ihnen wird der
Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt
(Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung
des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das
Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend Ihrer Buchung (Reiseanmeldung).
Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Business Travel24
bei Ihnen zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-
2. Bezahlung
2.1 Business Travel24 und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis
vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen gem. zypriotischen Recht i.V.
mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie
2011/83EU, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsschluss
wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 25 % des
Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn ohne
nochmalige Aufforderung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die
Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9. genannten Grund abgesagt werden kann. Die Kosten
für eine über uns abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen
mit der Anzahlung fällig. Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung
des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins
fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung
der Reiseleistungen.
2.2 Leisten Sie die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Business Travel24 berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten
gemäß den Ziffern 5.2 bis 5.5 zu belasten.
2.3 Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach
vollständigem Zahlungseingang, jedoch frühestens 21 Tage vor Anreise, per Post an
die in der Buchung angegebene Adresse übersandt. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen
wider Erwarten nicht bis spätestens fünf Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, setzten
Sie sich bitte unverzüglich mit Business Travel24 in Verbindung. In diesen Fällen
wird Business Travel24, die vollständige Bezahlung vorausgesetzt, die Reiseunterlagen
sofort zusenden oder bei Flugreisen am Flughafenschalter gegen eindeutigen Zahlungsnachweis
oder Barzahlung am Abflugtag aushändigen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie,
die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.4 Sofern die Reise, entgegen
der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter
bezahlt wird, ist Business Travel24 berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen
Aufwand, ein Serviceentgelt von € 23,-
2.6 Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Kreditkartenkonto
mangels ausreichender Deckung oder Protest zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich
sein, ist Business Travel24 berechtigt, hierfür ein Bearbeitungsentgelt von € 15,-
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Business
Travel24 nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.
3.3 Business Travel24 ist verpflichtet, Sie über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4
Business Travel24 weist darauf hin, dass insbesondere im Charterflugbereich Änderungen
der Abflugzeit, Verspätungen sowie Änderungen der Streckenführung nicht immer vermieden
werden können. Über die Änderungen der Abflugzeiten des Hinfluges wird Business Travel24
Sie rechtzeitig informieren. Ansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261 / 2004 gegen
den ausführenden Luftfrachtführer bleiben unberührt. Informieren Sie sich bitte bis
spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt
bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug-
4. Preiserhöhung
4.1 Business Travel24 behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen-
4.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so kann Business Travel24 den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Business Travel24
vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl
der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Business Travel24 vom Reisenden verlangen.
4.4
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-
4.6 Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Business Travel24 den Reisenden unverzüglich
nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis
zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden zulässig. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Business
Travel24 in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich
nach der Mitteilung von Business Travel24 über die Preiserhöhung gegenüber Business
Travel24 geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1 Sie können jederzeit
vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei Business Travel24 (Anschrift siehe unten nach Ziffer 20). Falls die Reise über
ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Wenn Sie von der
Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, so verliert Business Travel24
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Business Travel24, soweit der Rücktritt
nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Business Travel24 hat
diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
a) Flugpauschalreisen mit Charterfluggesellschaften,
PKW-
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25
%
• ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
40 %
• ab 14. bis 10. Tag vor Reiseantritt 55 %
• ab 9. bis 7. Tag vor Reiseantritt
75 %
• ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 90 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis
zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften, Nur-
• bis zum 120. Tag vor Reiseantritt 25 %
• ab
119. bis 60. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
•
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80 %
•
ab 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt 90 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag
des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
5.5 Business Travel24 behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen
eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Business Travel24 nachweist,
dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden
sind. In diesem Fall ist Business Travel24 verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Das gesetzliche
Recht des Reisenden, gemäß zypriotischem Recht i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V.
mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU oder gem. deutschem
Recht § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt.
6. Umbuchung, Ersatzperson
6.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche
des Reisenden können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß
den Ziffern 5.2 bis 5.5 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.2 Bis
zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Business Travel24 ist berechtigt,
die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 50,-
7. Reiseversicherungen
Business Travel24 empfiehlt den Abschluss eines umfassenden
Reiseversicherungs-
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen
ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen
sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben
Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Business Travel24
wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1 Business Travel24
kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten,
wenn sie
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert
sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b)
in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist
angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein
Rücktritt ist spätestens am 28 Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reisenden
gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Business Travel24
unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
9.2 Der Reisende kann
bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn Business Travel24 in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Business Travel24 dieser gegenüber
geltend zu machen.
9.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält
der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Business Travel24 kann den Reisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung
von Business Travel24 nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Business
Travel24, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wegen der Kündigung des
Reisevertrages in Fällen von höherer Gewalt verweisen wir auf zypriotisches Recht
i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie
2011/83EU bzw. deutsches Recht gem. § 651 j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
„(1)
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter
als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2)
Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651 e Abs.
3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind
von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden
zur Last.“
12. Mitwirkungspflichten des Reisenden
12.1 Mängelanzeige
Der Reisende ist verpflichtet,
bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, Business Travel24
einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft,
tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die
Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Sie sind
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur
Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige
Reisemängel Business Travel24 an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit
der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens
jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
12.2 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines
Reisemangels nach zypriotischem Recht i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung
EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU oder der gem. deutschem Recht in §
651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, Business Travel24
erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie Business Travel24 zuvor
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von Business Travel24 verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonders, Business Travel24 erkennbares Interesse
von Ihnen gerechtfertigt wird.
13. Gepäckbeförderung
Im Rahmen der Flugreisen wird pro Gast ein Gepäckstück mit einem
Gewicht von max. 20 kg befördert. Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungenen
des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Einzelheiten kann der Reisende bei dem jeweiligen
vertraglichen Luftfrachtführer erfragen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfiehlt Business Travel24 dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung
innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust,
die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände,
technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
14. Beschränkung der Haftung
14.1 Die vertragliche Haftung von Business Travel24 für
Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
resultieren, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit
Business Travel24 für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von
der Beschränkung unberührt.
14.2 Business Travel24 haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen-
b) wenn und soweit für einen Schaden
des Reisenden die Verletzung von Hinweis-
15. Ausschlussfristen für Ansprüche
15.1 Ansprüche nach zypriotischem Recht i.V. mit
Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU
oder gem. deutschen Recht nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Reisende spätestens
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung
der Reise gegenüber Business Travel24 unter der nachfolgend angegebenen Anschrift
geltend zu machen.
15.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen
Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die
Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
15.3 Nach Ablauf der Frist kann der
Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist.
15.4 Die Frist aus 15.1 gilt auch für die Anmeldung
von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen
gemäß Ziffer 13, wenn Gewährleistungsrechte gem. zypriotischem Recht i.V. mit Richtlinie
90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU oder
nach deutschem Recht aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend
gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7
Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung
geltend zu machen.
16. Verjährung
16.1 Ansprüche des Reisenden nach zypriotischem Recht i.V. mit Richtlinie
90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie 2011/83EU oder
gem. deutschem Recht aus den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
von Business Travel24 oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von Business Travel24 oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von Business Travel24 beruhen.
16.2 Alle übrigen Ansprüche nach zypriotischem Recht
i.V. mit Richtlinie 90/314/EWG i.V. mit Verordnung EG Nr.2006/2004 i.V. mit Richtlinie
2011/83EU oder deutschem Recht nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
16.3
Die Verjährung nach Ziffer 16.1 und 16.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen
Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die
Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
16.4 Schweben zwischen dem Reisenden
und Business Travel24 Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Business Travel24
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
17. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
17.1
Die EU-
17.3 Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
wird Business Travel24 Sie unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln
möglich ist, über den Wechsel informieren.
17.4 Die entsprechend der EG-
18. Pass-
18.1 Business Travel24 wird Staatsangehörige
eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-
19. Gerichtsstandvereinbarung
Für Klagen von Business Travel24 gegen Reisende bzw.
Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Business Travel24
vereinbart.
20. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
20.1 Die Erhebungen und Verarbeitungen
aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den zypriotischen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die
zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von
uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung
Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an
Business Travel24 Ltd., Shop416 Georgiou A Potamos, CY-
20.3 Offensichtliche Druck-
Stand: 01.August 2013
Business Travel24
Steliou Mauromati 1
CY - 3032 Limassol
Telefon: +357 -
Telefax: +357 - 2500 11 77
E-
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E-
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