Allgemeine Geschäftsbedigungen

§ 1 Zustandekommen des Leistungsvertrages

Alle erstellten Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Der Vertrag entsteht erst mit Eingang der unterschriebenen Auftragserteilung durch den Auftraggeber, sowie der Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Business Travel24 Ltd.


§ 2 Leistungszeit, Leistungspreis und Nebenkosten

Maßgeblich sind die ausdrücklich vereinbarten Leistungsgegenstände des Vertrages. Eine Verlängerung der Vertrages ist nur in Absprache mit der Business Travel24 Ltd. zulässig und muss rechtzeitig vereinbart werden. Der Leistungspreis ergibt sich aus den bei Vertragsabschluss mit dem Kunden vereinbarten Leistungsteilen, sowie evtl. Sondervereinbarungen. Bei Änderungen des Leistungsablaufs durch den Kunden wird der Business Travel24 Ltd. das Recht zur Anpassung des Entgelts nach billigem Ermessen entsprechend Cyprus Law eingeräumt. Nebenkosten und Auslagen wie z.B. Mautgebühren, Kosten für   Tunnel– und Fährnutzung, sowie Vignetten, Parkgebühren und Einreisegebühren sind nicht im Leistungspreis enthalten und müssen vom Kunden vor Ort bezahlt werden, sofern nicht etwas anderes im Angebot angegeben wurde. Mehrkilometer werden mit 0,80 € zzgl. Mwst. und jede zusätzliche Einsatzstunde wird mit 80,00 € zzgl. Mwst. berechnet. Während der Tournee erfolgt die Verpflegung der Crew per Catering. Bei Personalunterbringung hat der Kunde dem Personal je ein sauberes Einzelzimmer mit WC/Dusche und Halbpension, sowie an Day-Off Tagen oder spielfreien Tagen für die Crew (Nigthliner- & Truckfahrer, Cateringpersonal etc.) je ein Einzelzimmer incl. HP zu stellen. Die Kosten hierfür sind nicht im Angebotspreis enthalten und werden vom Auftraggeber getragen, erfolgt dies nicht, erklärt der Kunde, dass er die pauschalen Kosten in Höhe von 45,- € je Nacht für  Übernachtung und in   Höhe von  24,- €  je Tag für Verpflegung übernimmt und Ihm diese in Rechnung gestellt werden sollen und sichert unwiderruflich Zahlung zu.


§ 3 Leistung

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Vertrag bzw. Angebot. Die Business Travel24 Ltd.  ist berechtigt für die Erbringung der geschuldeten Leistung einen Subunternehmer oder dritte Leistungserbringer zu beauftragen. Die Leistungserbringung für Transporte erfolgen unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- & Ruhezeiten, sind Fahrstrecken mit dem gestellten Personal (1-Fahrerbesetzung ) nicht durchzuführen – auf Grund von Tourneeänderungen -  und fordert  der Auftraggeber dennoch die Weiterfahrt so trägt dieser alle anfallenden Kosten für den notwendige Weiterfahrt, hierzu zählen auch die notwendigen An- & Abreisekosten oder Übernachtungskosten für das  zusätzliche Personal. Bei Bestellung von Catering hat der Auftraggeber einen gesonderten Raum, gem. gesetzl. Vorschriften, zu stellen. Erfolgt dies nicht, ist Business Travel24 Ltd. berechtigt von der Erbringung der Cateringleistung zurückzutreten. Evtl. Kosten für den Raum trägt der Auftraggeber.


§ 4 Leistungserbringung,  Mitwirkungspflicht & Gepäcktransport

Die Leistungserbringung erfolgt gem. dem Angebot und der Bestätigung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dass er alles dazu beiträgt um einen reibungslosen Leistungsablauf zu gewährleisten. Unterlässt der Auftraggeber es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Es wird maximal nur die Gepäckmenge befördert, die vom Umfang her in den Kofferraum oder in die Handgepäckablage des Beförderungsmittels passt. Leicht entzündliche, explodierende und sonstige gefährdende Stoffe und Gegenstände sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen.


§ 5 Zahlung

Soweit nicht anders im Leistungsvertrag vereinbart, ist das gesamte Leistungsentgelt wie folgt zahlbar: mit Angebotsannahme eine Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages mit Erhalt der Rechnung fällig, die Restzahlung ist bis 6 Wochen vor Leistungsbeginn zahlbar. Bei kurzfristigen Auftragserteilungen innerhalb von 8 Wochen vor Leistungsbeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag mit Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Die Business Travel24 Ltd. ist berechtigt die Leistung zu verweigern, wenn das vereinbarte Leistungsentgelt nicht entrichtet worden ist. Der Auftraggeber erklärt mit der Auftragserteilung oder Angebotsannahme, dass Business Travel24 Ltd. berechtigt ist, die fälligen Zahlungen fristgerecht vom Konto des Auftraggebers per Abbuchungsverfahren einzuziehen und erteilt  sein Einverständnis. Bleiben Zahlungen aus oder werden Abbuchungen vom Konto des Auftraggebers durch dessen Bank nicht durchgeführt, so kann Business Travel24 Ltd. von seinem Pfandrecht gebrauch machen und kann die Herausgabe von Gegenständen, welche durch Business Travel24 Ltd. befördert werden, von einer Zahlung der offenen Rechnungsposten oder auch der gesamten Restrechnungsposten bis zum Auftragsende abhängig machen.


§ 6 Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so ist Business Travel24 Ltd. berechtigt, Schadensersatz in Höhe der folgenden Pauschalisierungen gegenüber dem Auftraggeber zu erheben: Rücktritt bis zu 30 Tage vor Leistungsbeginn: 25% vom Preis    /     Rücktritt bis zu 10 Tage vor Leistungsbeginn: 50% vom Preis  /   Rücktritt bis zu 1 Tag vor Leistungsbeginn: 80% vom Preis      /       Rücktritt oder Nichtinanspruchnahme bei Leistungsbeginn: 100% vom Preis. Dem Kunden ist es freigestellt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, wie auch Business Travel24 Ltd. einen höheren Schaden nachweisen darf.


§ 7 Haftung

Für Sachschäden haftet Business Travel24 Ltd. bis max. 1.000,00 € je Leistungsausfall, soweit  keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für Verlust von Gegenständen, Katalogen, CD´s oder Plakaten besteht keine Haftung. Für Flugverspätungen und Flugausfällen wegen Streiks oder höherer Gewalt haftet Business Travel24 Ltd. nicht, sondern vielmehr die auf Grund der Flugticketbuchung vertraglich gebundene Fluggesellschaft.Wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht binnen zwei Wochen nach Leistungsende der   Business Travel24 Ltd. schriftlich anzeigt, verfallen seine diesbezüglichen Ansprüche. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden (auch Kaufleute) aus diesem Vertrag verjähren bei rechtzeitiger Anzeige drei Monate nach Leistungsende.

§ 8 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

Die Abtretung der gegeneinander bestehenden Ansprüche ist ausgeschlossen. Der Kunde darf mit Gegenforderungen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten, d.h. durch Business Travel24 Ltd. schriftlich anerkannt,  oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen– und Gesundheitsvorschriften

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen  zu seinen Lasten. Eine Gewähr für die von Business Travel24 Ltd. erteilten Informationen wird nicht übernommen.


§ 10 Sonstiges

Die Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen , auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind nichtig. Streichungen und Änderungen in Angeboten durch den Kunden sind nichtig, sofern diese nicht schriftlich durch die Business Travel24 Ltd. bestätigt werden. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.     

Es gilt ausschließlich Cyprus Law, Gerichtsstand ist Limassol         Stand: 02.01.2013

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